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Die Europäische Union will in den nächsten
fünf Jahren ein gemeinsames Asylsystem
schaffen. Dies beschlossen die Staats- und
Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedsstaaten auf einem
Sondergipfel zur Innen- und Justizpolitik am 15. und 16. Oktober im finnischen Tampere.
Das Gemeinsame Europäische
Asylsystem" soll sich auf die uneingeschränkte und
allumfassende Anwendung der Genfer
Flüchtlingskonvention" stützen. Politisch verfolgte
Personen sollen Schutz in allen Mitgliedsstaaten
finden. Gleichzeitig kündigten die Staats- und Regierungschefs ein gemeinsames Vorgehen
gegen illegale Einwanderung und Schlepperorganisationen an. Keine Einigung erzielten sie
bei der u.a. von Deutschland, Österreich und
Italien geforderten Verteilung von Flüchtlingen
über nationale Quoten. Ein von der finnischen
Präsidentschaft eingebrachter Vorschlag zur
Einrichtung eines Hilfsfonds in Höhe von 250 Mio.
Euro zum Lastenausgleich bei
Bürgerkriegsflüchtlingen lehnte der deutsche Bundeskanzler
Gerhard Schröder (SPD) mit dem Hinweis auf
die hohen Beitragszahlungen Deutschlands ab.
Bisher lag die Asyl- und
Migrationspolitik im Aufgabenbereich der einzelnen
Mitgliedsstaaten. Auf europäischer Ebene wurde in
diesem Bereich lediglich zwischenstaatliche
Zusammenarbeit praktiziert. Seit dem In-Kraft-Treten
des Amsterdamer Vertrages am 1. Mai 1999 hat sich die EU jedoch die Schaffung einer
politischen Union zum Ziel gesetzt. Der Amsterdamer
Vertrag sieht u.a. vor, dass die Asyl-,
Flüchtlings- und Migrationspolitik vergemeinschaftet"
wird. In vergemeinschafteten Politikfeldern
überlassen die Mitgliedsstaaten das Initiativrecht
für Richtlinien und Verordnungen der
Kommission. Die Brüsseler Behörde hat somit das Recht,
Gesetzesvorschläge einzubringen, die dann vom Ministerrat und vom Europäischen
Parlament gebilligt werden müssen. Es findet eine
Übertragung nationaler Gesetzgebungskompetenz
an Brüssel statt. Für diesen Prozess ist eine
Übergangszeit von fünf Jahren vorgesehen. Der
für Justiz- und Innenpolitik zuständige Kommissar
Antonio Vitorino (Portugal) will bis zum
Gipfeltreffen im Dezember 1999 ein
Maßnahmenpaket zur Vereinheitlichung der Asyl- und
Migrationspolitik vorlegen. Dänemark,
Großbritannien und Irland haben jedoch bereits
Vorbehalte gegenüber einer weiteren Abgabe von
Souveränitätsrechten angemeldet.
Die Hohe Flüchtlingskommissarin der
Vereinten Nationen, Sadako Ogata, appellierte bereits eine Woche vor Beginn des
Gipfeltreffens, populistischen Abriegelungswünschen
nicht nachzugeben. Außerdem warnte sie davor,
den Unterschied zwischen Flüchtlingen und
Migranten zu verwischen. Menschenrechtsgruppen und Flüchtlingshilfsorganisationen verwiesen in
einem Appell an den Gipfel darauf, dass die EU 1998 nur 16% der weltweit 16,5 Mio.
Flüchtlinge aufgenommen hat. Hingegen wurde
positiv bewertet, dass die EU zukünftig eng mit
den Herkunftsländern der Flüchtlinge
zusammenarbeiten und schon dort die Fluchtgründe, wie
Menschenrechtsverletzungen, Armut und Mangel an Ausbildung, bekämpfen wolle. Auch die auf
dem Gipfel diskutierten einheitlichen
Anerkennungs- und Aufnahmebedingungen für
Asylbewerber können den Schutzsuchenden nutzen. Die
deutsche Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl
begrüßte, dass sich die EU zu einer
uneingeschränkten Anwendung der Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) bekannt habe. Die deutsche
Bundesregierung müsse nun die in der GFK
vorgesehene Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung
als Asylgrund umsetzen. sta
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