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Auf ihrem Gipfeltreffen am 5. November 2004 in Brüssel haben
sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf eine Vereinheitlichung
der Asylpolitik bis zum Jahr 2010 geeinigt. Sie verabschiedeten das 'Haager
Programm'.
Mit dem „Haager Programm zur Stärkung von Freiheit,
Sicherheit und Recht der EU“ haben die Staats- und Regierungschefs der
EU-Mitgliedstaaten Leitlinien im Bereich der Innen- und Justizpolitik für
den Zeitraum von 2005 bis 2010 festgelegt. Schwerpunkte sind die Schaffung eines
„Gemeinsamen europäischen Asylsystems“ bis zum Jahr 2010, die
Steuerung legaler Zuwanderung, eine Lastenverteilung bei der Kontrolle der EU-Außengrenzen
sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und
der organisierten Kriminalität. Die Beschlüsse knüpfen an die
Ergebnisse des Tampere-Gipfels von 1999 an (vgl. MuB 8/99).
Ein zentraler Punkt des Haager Programms ist der Übergang
zum qualifizierten Mehrheitsverfahren bei Entscheidungen in der Asylpolitik,
einschließlich Grenzschutz und illegale Zuwanderung, bis spätestens
zum 1. April 2005. Bereits der Vertrag von Nizza sah einen automatischen Übergang
zu Mehrheitsentscheidungen vor, sobald eine Einigung auf Mindestnormen erreicht
werde. Die Einigung wurde Ende April 2004 kurz vor der Ost-Erweiterung erreicht
(vgl. MuB 4/04).
Im Bereich der legalen Zuwanderung sieht die Europäische Verfassung zwar
einen Übergang zu Mehrheitsentscheidungen vor. Nicht zuletzt auf Druck
der Bundesregierung wird die Zuwanderung in die Arbeitsmärkte auch nach
einem möglichen In-Kraft-Treten der EU-Verfassung in nationaler Zuständigkeit
bleiben.
Die Europäische Kommission wurde beauftragt, zwei Studien
zur Bewertung des europäischen Asylsystems zu erstellen. Dabei geht es
zum einen um die rechtlichen und praktischen Auswirkungen einer gemeinsamen
Behandlung von Asylanträgen innerhalb der EU, zum anderen um die „Zweckmäßigkeit
und Durchführbarkeit einer gemeinsamen Behandlung von Asylanträgen
außerhalb der Union“. Letzteres geht auf die Initiative von Bundesinnenminister
Otto Schily (SPD) zurück, Asylanlaufstellen in Nordafrika zu schaffen (vgl.
MuB 7/04,
8/04).
Großbritannien und Italien unterstützen Schilys Vorstoß, Frankreich
und Spanien lehnen diesen vehement ab. Ferner ist die Einrichtung einer europäischen
Agentur vorgesehen, die die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Asylbehörden
erleichtern soll.
Die Kontrolle der Außengrenzen bleibt weiterhin im Aufgabenbereich
der nationalen Behörden. Diese sollen in ihrer Arbeit jedoch durch eine
europäische Grenzschutzagentur und einen Grenzschutzfonds unterstützt
werden, über den die finanziellen Lasten verteilt werden sollen. Die Grenzschutzagentur
soll spätestens zum 1. Mai 2005 ihre Arbeit aufnehmen. Bis 2007 soll die
Kommission außerdem prüfen, ob die Bildung einer Europäschen
Grenzschutztruppe möglich und sinnvoll wäre.
Das Haager Programm enthält ebenso Passagen zu den Beziehungen
zu Drittstaaten, zur Rückübernahme von abgelehnten Asylbewerbern und
Flüchtlingen sowie zum Themenfeld Sicherheit und Recht. Bis Ende 2006 soll
das gemeinsame Visa-Informationssystem (VIS) in Betrieb gehen, bevor ab 2007
dann Visa mit biometrischen Erkennungsmerkmalen ausgegeben werden. sta
Weitere Informationen:
http://www.eu2004.nl/default.asp?CMS_TCP=tcpAsset&id=5438C5AAB16E4CE38B8689603E7435BEX1X52750
(Haager Programm)
http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.740080/Das-Haager-Programm.htm
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