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Nach langjährigen Verhandlungen erreichten die Innen- und
Justizminister der 15 alten EU-Mitgliedstaaten Ende April eine Einigung über
die Anerkennung von Asylbewerbern. Die Neuregelung betrifft v.a. den Umgang
mit Asylbewerbern, die über einen „sicheren Drittstaat" eingereist
sind. Aus einem Anfang Mai veröffentlichten Bericht zum einjährigen
Bestehen der Eurodac-Datenbank geht außerdem hervor, dass der Anteil mehrfach
gestellter Asylanträge in den Vertragsstaaten bis zu 10% beträgt.
Der Richtlinienentwurf zu den „Mindestnormen für
Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft"
wurde bereits im Herbst 2000 von der Europäischen Kommission vorgelegt
(vgl. MuB 8/99,
6/01,
6/03).
Es handelt sich dabei um den letzten Teil eines umfangreichen Pakets zur Harmonisierung
des Asylrechts. Zukünftig können Asylbewerber und Flüchtlinge
an den Grenzen der EU-Mitgliedstaaten zurückgewiesen werden, wenn sie über
ein als sicher eingestuftes Land eingereist sind. Als sicher gilt ein Land,
wenn es die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert hat und in der politischen
Praxis auch einhält. Sichere Drittstaaten sind auch Länder, in denen
sich die Behörden des jeweiligen Landes, das den Asylantrag bearbeitet,
von einer „sicheren Lage" überzeugt haben. Eine Abschiebung
ohne Verfahren ist laut EU-Kommissar Antonio Vitorino nur dann möglich,
wenn der Aufgriff in Grenznähe erfolgt.
Auf eine gemeinsame Liste „sicherer Drittstaaten"
konnten sich die Innen- und Justizminister zwar nicht einigen, einzelne Staaten
können jedoch entsprechende Regelungen einführen. Außerdem planen
die EU-Staaten eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer. Asylanträge
von Bürgern aus solchen Staaten würden automatisch in einem beschleunigten
Verfahren überprüft werden. Neben den EU-Beitrittskandidaten Rumänien
und Bulgarien wird auch die Einbeziehung einer Reihe weiterer Länder in
Erwägung gezogen: Benin, Botswana, Chile, Costa Rica, Ghana, Kapverden,
Mali, Mauritius, Senegal und Uruguay.
Bis zuletzt waren die Regelungen zu den „sicheren Drittstaaten"
und „sicheren Herkunftsländern" umstritten. Auf der Ratssitzung
vom 29. April 2004 in Luxemburg erreichten die Innen- und Justizminister der
15 bisherigen EU-Staaten letztlich einen Kompromiss, weil sie sich auf eine
Bestandsgarantie nationaler Regelungen einigten (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung).
So darf Großbritannien bei der Bearbeitung von Asylanträgen weiterhin
nach Volksgruppen und Herkunftsregionen unterscheiden und teilweise auf Einzelfallprüfungen
verzichten.
Die lange Dauer der Verhandlungen lag nicht zuletzt an der Position
von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Dieser hatte mehrfach betont, dass
vor einer Einigung auf EU-Ebene zunächst eine Einigung bei der innerdeutschen
Debatte um das Zuwanderungsgesetz erfolgen müsse. Wenn sich die Verhandlungen
der EU-Innenminister jedoch noch länger hingezogen hätten, wären
auch die zehn neuen Mitgliedstaaten in den Entscheidungsprozess einbezogen worden.
Zukünftig reicht für Asyl- und Einwanderungsentscheidungen eine qualifizierte
Mehrheit im Rat, während bislang das Prinzip der Einstimmigkeit galt.
Vertreter der EU-Kommission sowie die Innenminister der Mitgliedstaaten
begrüßten den erzielten Kompromiss. EU-Kommissar Vitorino bezeichnete
die Einigung als „erste Phase des gemeinsamen Europäischen Asylsystems",
wobei er darauf verwies, dass das Ergebnis der Verhandlungen weit hinter den
Erwartungen geblieben ist. Bundesinnenminister Schily betonte dagegen: „Für
uns ist es wichtig, dass die in Deutschland erfolgreich praktizierte Drittstaatenregelung
erhalten bleibt." Gerade dies kritisieren jedoch Nichtregierungsorganisationen
wie Pro Asyl, das European Council on Refugees and Exilees (ECRE) und Amnesty
International (AI). Es bestünde etwa die Möglichkeit, dass Polen und
Litauen ihren östlichen Nachbarn Weißrussland als sicheren Drittstaat
deklarieren. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) forderte die EU-Staaten
auf, hohe Standards des Flüchtlingsschutzes sicherzustellen. Bevor die
Richtlinie in Kraft treten kann, muss die nun vom Rat verabschiedete Fassung
noch vom Europäischen Parlament beraten werden.
Aus dem Anfang Mai in Brüssel vorgestellten Eurodac-Bericht
geht hervor, dass im ersten Jahr des Bestehens dieser Datenbank insgesamt 17.287
Fälle von doppelten oder mehrfachen Asylanträgen registriert wurden.
Dies entspricht etwa 7% der insgesamt 246.902 gespeicherten Personen. In Eurodac
werden seit dem 25. Januar 2003 Fingerabdrücke von Asylbewerbern und aufgegriffenen
„Illegalen" in den EU-15 Staaten (außer Dänemark) sowie
Norwegen und Island gespeichert. Ziel ist die Verhinderung von Mehrfachanträgen.
Die in Eurodac gespeicherten Fingerabdrücke sind jedoch
nicht identisch mit der Gesamtzahl der Asylbewerber. Zum einen werden Personen
unter 14 Jahren keine Fingerabdrücke abgenommen, zum anderen ist v.a. zu
beachten, dass die Zahlen lediglich das erste Jahr (2003) des Bestehens der
Eurodac-Datenbank widerspiegeln. Einreiseversuche vor Januar 2003 sind somit
nicht erfasst. Auch unterscheidet die Eurodac-Statistik nicht, wie oft jemand
vergeblich versucht hat, in den Schengenraum einzureisen.
Experten gehen davon aus, dass der derzeitige Anteil von Mehrfachanträgen
bei etwa 10% liegt. Mittel- bis langfristig wird das Phänomen der Mehrfachanträge
wohl an Bedeutung verlieren. Dies wird der Fall sein, wenn die Effizienz der
Eurodac-Datenbank bis zu den Herkunftsländern von Asylsuchenden sowie zu
den Schleuser-Organisationen durchgedrungen ist. Die Europäische Kommission
zeigte sich mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden. Dank Eurodac sei
eine deutliche Senkung der Kosten bei Asylverfahren zu erwarten. Den Daten zufolge
sind v.a. Großbritannien, Deutschland und Schweden Ziele von Mehrfachanträgen.
Bedenken gegenüber Eurodac wurden von Datenschützern
geäußert. Zurzeit haben nur die Behörden desjenigen Staates
Zugriff auf die Datenbank, der die Asylanträge bearbeitet. Einige Innenminister,
darunter auch Schily, fordern eine Öffnung der Datenbanken für polizeiliche
Zwecke. sta
Weitere Informationen unter:
http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/jha/80448.pdf
www.ecre.org
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