Ausgabe 04/04 (Juni 2004) www.migration-info.de
EU: Einigung über Asylstandards

Nach langjährigen Verhandlungen erreichten die Innen- und Justizminister der 15 alten EU-Mitgliedstaaten Ende April eine Einigung über die Anerkennung von Asylbewerbern. Die Neuregelung betrifft v.a. den Umgang mit Asylbewerbern, die über einen „sicheren Drittstaat" eingereist sind. Aus einem Anfang Mai veröffentlichten Bericht zum einjährigen Bestehen der Eurodac-Datenbank geht außerdem hervor, dass der Anteil mehrfach gestellter Asylanträge in den Vertragsstaaten bis zu 10% beträgt.

Der Richtlinienentwurf zu den „Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft" wurde bereits im Herbst 2000 von der Europäischen Kommission vorgelegt (vgl. MuB 8/99, 6/01, 6/03). Es handelt sich dabei um den letzten Teil eines umfangreichen Pakets zur Harmonisierung des Asylrechts. Zukünftig können Asylbewerber und Flüchtlinge an den Grenzen der EU-Mitgliedstaaten zurückgewiesen werden, wenn sie über ein als sicher eingestuftes Land eingereist sind. Als sicher gilt ein Land, wenn es die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert hat und in der politischen Praxis auch einhält. Sichere Drittstaaten sind auch Länder, in denen sich die Behörden des jeweiligen Landes, das den Asylantrag bearbeitet, von einer „sicheren Lage" überzeugt haben. Eine Abschiebung ohne Verfahren ist laut EU-Kommissar Antonio Vitorino nur dann möglich, wenn der Aufgriff in Grenznähe erfolgt.

Auf eine gemeinsame Liste „sicherer Drittstaaten" konnten sich die Innen- und Justizminister zwar nicht einigen, einzelne Staaten können jedoch entsprechende Regelungen einführen. Außerdem planen die EU-Staaten eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer. Asylanträge von Bürgern aus solchen Staaten würden automatisch in einem beschleunigten Verfahren überprüft werden. Neben den EU-Beitrittskandidaten Rumänien und Bulgarien wird auch die Einbeziehung einer Reihe weiterer Länder in Erwägung gezogen: Benin, Botswana, Chile, Costa Rica, Ghana, Kapverden, Mali, Mauritius, Senegal und Uruguay.

Bis zuletzt waren die Regelungen zu den „sicheren Drittstaaten" und „sicheren Herkunftsländern" umstritten. Auf der Ratssitzung vom 29. April 2004 in Luxemburg erreichten die Innen- und Justizminister der 15 bisherigen EU-Staaten letztlich einen Kompromiss, weil sie sich auf eine Bestandsgarantie nationaler Regelungen einigten (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung). So darf Großbritannien bei der Bearbeitung von Asylanträgen weiterhin nach Volksgruppen und Herkunftsregionen unterscheiden und teilweise auf Einzelfallprüfungen verzichten.

Die lange Dauer der Verhandlungen lag nicht zuletzt an der Position von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Dieser hatte mehrfach betont, dass vor einer Einigung auf EU-Ebene zunächst eine Einigung bei der innerdeutschen Debatte um das Zuwanderungsgesetz erfolgen müsse. Wenn sich die Verhandlungen der EU-Innenminister jedoch noch länger hingezogen hätten, wären auch die zehn neuen Mitgliedstaaten in den Entscheidungsprozess einbezogen worden. Zukünftig reicht für Asyl- und Einwanderungsentscheidungen eine qualifizierte Mehrheit im Rat, während bislang das Prinzip der Einstimmigkeit galt.

Vertreter der EU-Kommission sowie die Innenminister der Mitgliedstaaten begrüßten den erzielten Kompromiss. EU-Kommissar Vitorino bezeichnete die Einigung als „erste Phase des gemeinsamen Europäischen Asylsystems", wobei er darauf verwies, dass das Ergebnis der Verhandlungen weit hinter den Erwartungen geblieben ist. Bundesinnenminister Schily betonte dagegen: „Für uns ist es wichtig, dass die in Deutschland erfolgreich praktizierte Drittstaatenregelung erhalten bleibt." Gerade dies kritisieren jedoch Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl, das European Council on Refugees and Exilees (ECRE) und Amnesty International (AI). Es bestünde etwa die Möglichkeit, dass Polen und Litauen ihren östlichen Nachbarn Weißrussland als sicheren Drittstaat deklarieren. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) forderte die EU-Staaten auf, hohe Standards des Flüchtlingsschutzes sicherzustellen. Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, muss die nun vom Rat verabschiedete Fassung noch vom Europäischen Parlament beraten werden.

Aus dem Anfang Mai in Brüssel vorgestellten Eurodac-Bericht geht hervor, dass im ersten Jahr des Bestehens dieser Datenbank insgesamt 17.287 Fälle von doppelten oder mehrfachen Asylanträgen registriert wurden. Dies entspricht etwa 7% der insgesamt 246.902 gespeicherten Personen. In Eurodac werden seit dem 25. Januar 2003 Fingerabdrücke von Asylbewerbern und aufgegriffenen „Illegalen" in den EU-15 Staaten (außer Dänemark) sowie Norwegen und Island gespeichert. Ziel ist die Verhinderung von Mehrfachanträgen.

Die in Eurodac gespeicherten Fingerabdrücke sind jedoch nicht identisch mit der Gesamtzahl der Asylbewerber. Zum einen werden Personen unter 14 Jahren keine Fingerabdrücke abgenommen, zum anderen ist v.a. zu beachten, dass die Zahlen lediglich das erste Jahr (2003) des Bestehens der Eurodac-Datenbank widerspiegeln. Einreiseversuche vor Januar 2003 sind somit nicht erfasst. Auch unterscheidet die Eurodac-Statistik nicht, wie oft jemand vergeblich versucht hat, in den Schengenraum einzureisen.

Experten gehen davon aus, dass der derzeitige Anteil von Mehrfachanträgen bei etwa 10% liegt. Mittel- bis langfristig wird das Phänomen der Mehrfachanträge wohl an Bedeutung verlieren. Dies wird der Fall sein, wenn die Effizienz der Eurodac-Datenbank bis zu den Herkunftsländern von Asylsuchenden sowie zu den Schleuser-Organisationen durchgedrungen ist. Die Europäische Kommission zeigte sich mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden. Dank Eurodac sei eine deutliche Senkung der Kosten bei Asylverfahren zu erwarten. Den Daten zufolge sind v.a. Großbritannien, Deutschland und Schweden Ziele von Mehrfachanträgen.

Bedenken gegenüber Eurodac wurden von Datenschützern geäußert. Zurzeit haben nur die Behörden desjenigen Staates Zugriff auf die Datenbank, der die Asylanträge bearbeitet. Einige Innenminister, darunter auch Schily, fordern eine Öffnung der Datenbanken für polizeiliche Zwecke. sta

Weitere Informationen unter:
http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/jha/80448.pdf
www.ecre.org

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